Neunburg vorm Wald hat mehr als 8000 Einwohner und ist ein bedeutender Wirtschaftsstandort und Mittelzentrum im Landkreis Schwandorf
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
8275 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
92431
Vorwahl
09672
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Neunburg vorm Wald
Rathausplatz 1
92431 Neunburg vorm Wald
2. Landratsamt Schwandorf
Am Rathaus 1
92421 Schwandorf
3. Finanzamt Schwandorf
Wackerstraße 1
92421 Schwandorf
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
Mittwoch: 08:00 - 12:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan für das Sondergebiet großflächiger Einzelhandel Pfalzgrafencenter in Neunburg vorm Wald sieht die Umwidmung einer etwa 1,8 Hektar großen Fläche von einer gewerblichen Baufläche in eine Sondergebietsfläche vor. Die Gesamtverkaufsfläche des geplanten Fachmarktzentrums ist auf maximal 4.610 m2 begrenzt. Die Verkehrserschließung und Lärmschutzmaßnahmen müssen optimiert werden, einschließlich der Schaffung einer zusätzlichen Bushaltestelle. Das Vorhaben wurde landesplanerisch überprüft und entspricht den Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung unter bestimmten Maßgaben. Die Planung wurde im Rahmen eines vereinfachten Raumordnungsverfahrens abgeschlossen.
FAQ
Warum sind Bebauungspläne und Flächennutzungspläne wichtig?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind aus mehreren Gründen wichtig:
- Steuerung der Stadtentwicklung: Ermöglichen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung
- Rechtssicherheit: Schaffen klare Regeln für Bauvorhaben und minimieren Konflikte
- Interessenausgleich: Berücksichtigen verschiedene Interessen wie Wohnen, Gewerbe und Umweltschutz
- Infrastrukturplanung: Ermöglichen vorausschauende Planung von Verkehr, Versorgung und öffentlichen Einrichtungen
- Umwelt- und Klimaschutz: Können Grünflächen sichern und umweltfreundliche Bauweisen fördern
- Wirtschaftsförderung: Können Flächen für Gewerbe und Industrie bereitstellen und so die lokale Wirtschaft fördern
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.