Neunburg vorm Wald ist eine Stadt im Landkreis Schwandorf in der Oberpfalz und Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Neunburg vorm Wald
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
8275 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
92431
Vorwahl
09672
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Neunburg vorm Wald
Rathausplatz 1
92431 Neunburg vorm Wald
2. Landratsamt Schwandorf
Am Rathaus 1
92421 Schwandorf
3. Finanzamt Schwandorf
Wackerstraße 1
92421 Schwandorf
Gemeinde Neunburg vorm Wald – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan für das Sondergebiet großflächiger Einzelhandel Pfalzgrafencenter in Neunburg vorm Wald sieht die Umwidmung einer etwa 1,8 Hektar großen Fläche von einer gewerblichen Baufläche in eine Sondergebietsfläche vor. Die Gesamtverkaufsfläche des geplanten Fachmarktzentrums ist auf maximal 4.610 m2 begrenzt. Die Verkehrserschließung und Lärmschutzmaßnahmen müssen optimiert werden, einschließlich der Schaffung einer zusätzlichen Bushaltestelle. Das Vorhaben wurde landesplanerisch überprüft und entspricht den Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung unter bestimmten Maßgaben. Die Planung wurde im Rahmen eines vereinfachten Raumordnungsverfahrens abgeschlossen.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.