Neunburg vorm Wald ist eine Stadt im Landkreis Schwandorf in der Oberpfalz und Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Neunburg vorm Wald
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
8275 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
92431
Vorwahl
09672
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Neunburg vorm Wald
Rathausplatz 1
92431 Neunburg vorm Wald
2. Landratsamt Schwandorf
Am Rathaus 1
92421 Schwandorf
3. Finanzamt Schwandorf
Wackerstraße 1
92421 Schwandorf
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
Mittwoch: 08:00 - 12:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan für das Sondergebiet großflächiger Einzelhandel Pfalzgrafencenter in Neunburg vorm Wald sieht die Umwidmung einer etwa 1,8 Hektar großen Fläche von einer gewerblichen Baufläche in eine Sondergebietsfläche vor. Die Gesamtverkaufsfläche des geplanten Fachmarktzentrums ist auf maximal 4.610 m2 begrenzt. Die Verkehrserschließung und Lärmschutzmaßnahmen müssen optimiert werden, einschließlich der Schaffung einer zusätzlichen Bushaltestelle. Das Vorhaben wurde landesplanerisch überprüft und entspricht den Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung unter bestimmten Maßgaben. Die Planung wurde im Rahmen eines vereinfachten Raumordnungsverfahrens abgeschlossen.
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.