Neunburg vorm Wald hat mehr als 8000 Einwohner und ist ein bedeutender Wirtschaftsstandort und Mittelzentrum im Landkreis Schwandorf
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
8275 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
92431
Vorwahl
09672
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Neunburg vorm Wald
Rathausplatz 1
92431 Neunburg vorm Wald
2. Landratsamt Schwandorf
Am Rathaus 1
92421 Schwandorf
3. Finanzamt Schwandorf
Wackerstraße 1
92421 Schwandorf
Gemeinde Neunburg vorm Wald – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan für das Sondergebiet großflächiger Einzelhandel Pfalzgrafencenter in Neunburg vorm Wald sieht die Umwidmung einer etwa 1,8 Hektar großen Fläche von einer gewerblichen Baufläche in eine Sondergebietsfläche vor. Die Gesamtverkaufsfläche des geplanten Fachmarktzentrums ist auf maximal 4.610 m2 begrenzt. Die Verkehrserschließung und Lärmschutzmaßnahmen müssen optimiert werden, einschließlich der Schaffung einer zusätzlichen Bushaltestelle. Das Vorhaben wurde landesplanerisch überprüft und entspricht den Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung unter bestimmten Maßgaben. Die Planung wurde im Rahmen eines vereinfachten Raumordnungsverfahrens abgeschlossen.
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.